In Deutschland bieten derzeit 22 Verbraucherschlichtungsstellen Hilfe an. Eine davon ist die söp, die Schlichtungsstellte für den öffentlichen Personennahverkehr e.V. Die Kleinbuchstaben söp ist von der Bundesregierung nach dem Verbaucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und auch bei der EU notifiziert. Bei Bagatellangelegenheiten und mittleren Schäden ist das Verfahren vor den Schlichtungsstellen grundsätzlich nicht nur billiger, sondern meist auch schneller.

Wer beispielsweise am Gepäckförderband einen ramponierten Koffer zurückerhält, muss sich zunächst einmal mit der Fluggesellschaft oder dem Busunternehmen auseinandersetzen. Gibt es da keine Klärung oder keine zufriedenstellende Antwort, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden. Die söp ist für Reisebeschwerden vielfältiger Art zuständig:

 

 

-          Verspätung

 

-          verpasster Anschluss

 

-          Ausfall eines Zuges oder die Annullierung eines Fluges

 

-          eine Nichtbeförderung

 

-          Überbuchung

 

-          Probleme mit dem Gepäck (Verspätung/Beschädigung/Verlust)

 

 

Die Schlichtungsanträge können unter www.soep-online.de heruntergeladen werden.

 

[Quelle: soep-online.de und n-tv.de/Ratgeber: Wann-sich-ein-Schlichtungsverfahren-lohnt, 14.09.2017]