Redaktion LAWINFO.DE | Allgemein

Im April 2023 fallen nicht nur die restlichen Corona-Beschränkungen, am 01.04.2023 hat die von Arbeitnehmern lieb gewonnene telefonische Krankschreibung geendet. Der Invalide muss sich wieder zum Arzt quälen.

 

Bei der theoretischen Führerscheinprüfung kommen neue Fragen hinzu, 44 an der Zahl. 21 davon befassen sich mit Grundwissen, die weiteren 23 Fragen beziehen sich auf die Führerscheinklasse B. Zuletzt kamen Führerscheinprüfungen ins Gerede wegen der hohen Durchfallquote von weit über 30 %.

 

Für Angestellte sind ab dem 01.04.2023 höhere steuerliche Freibeträge zu berücksichtigen. So wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von € 1.200,00 auf € 1.230,00 angehoben, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von € 4.008,00 auf € 4.260,00 angehoben. Der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind erhöht sich um € 240,00 pro weiteres Kind. Nicht viel, aber nicht verschenken!