Redaktion LAWINFO.DE | Allgemein

Qualifizierte Verbände, insbesondere Verbraucherzentralen, sollen gegen Unternehmen klagen können, die schadensersatzpflichtig oder sonst leistungspflichtig sind durch die sogenannte „Abhilfeklage“. Sie soll noch dieses Jahr gesetzt werden. Im Auge des Gesetzgebers sind Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen bei Flugverspätungen, unzulässigen Kontogebühren oder mannigfaltigen Produktmängeln denkbar. Meist ist das Manko offensichtlich, die Unternehmen sitzen jedoch die Sache aus und hoffen, dass viele Verbraucher nichts unternehmen. Mit der Verbandsklage wird das anders: Jeder, der sich bis zu einem bestimmten Prozesstag (nach der ersten mündlichen Verhandlung) in das entsprechende Klageregister einträgt, kann dann bei einem Urteil profitieren und hat selbst einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hand.

 

Zu „verbraucherfreundlich“ empfinden Kritiker das Gesetzesvorhaben. Dazu fällt aber nur ein: Verbraucherschutzklagen sind dazu da, um den Verbraucher zu schützen… und jetzt auch noch, um ihm zu seinem Recht zu verhelfen.