Wegen des Verdachts, dass hier keine rechtliche Entscheidung, sondern vielmehr eine politische Entscheidung gefällt wurde, hat die Kanzlei Fischer & Collegen aus Konstanz beim Oberverwaltungsgericht Sachsen Beschwerde gegen das Richtergremium eingelegt. Der Vorwurf: Wenn einer oder die Richter des Senats die Zulassung einer Demonstration von einer politischen Sympathie abhängig machen, wäre eine Selbstablehnung erforderlich gewesen. Dann liegt Unparteilichkeit vor, Gift für sachliche Rechtsprechung. Dem Verdacht ist nun Richter Dehoust ausgesetzt.

 

Unser Beschwerdeschreiben hat folgenden Inhalt:

 

Verantwortung des Richters Matthias Dehoust

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

 

ich wende mich als Organ der Rechtspflege in obiger Sache persönlich an Sie.

 

Aus diversen Presseberichten ist zu lesen, dass die unsägliche Genehmigung zur Demonstration in der Stadtmitte von Leipzig unter dem Vorsitz des beim Sächsischen Oberverwaltungsgerichts tätigen Richters Matthias Dehoust erfolgt ist. Beisitzer waren wohl die Richterin am Oberverwaltungsgericht Suzanne Drehwald und der Richter am Oberverwaltungsgericht Bernd Groschupp.

 

Ich bitte unter Einbeziehung der beigefügten Presseartikel um Überprüfung, ob die genannten Richter disziplinarisch zu belangen sind oder sich möglicherweise sogar strafbar gemacht haben und ob sie möglicherweise für die in Leipzig erwartbaren Schäden zur Verantwortung gezogen werden können. Das gilt insoweit auch für das Oberverwaltungsgericht selbst. Ist es Rechtsbeugung, wenn Richter im zeitlich begrenzten Lockdown Aufmärsche zulassen, die zum Ziel haben, den Lockdown zu unterlaufen?

 

Der Vorsitzende Richter Dehoust scheint ein Corona-Leugner zu sein und insoweit auch politisch motiviert zu sein. Als Mitherausgeber des Sächsischen Verwaltungsblatt ist er direkt oder indirekt beteiligt an dem in Heft Nr. 11 erschienen Artikel „Corona nicht schlimmer als Grippe“. Das Verwaltungsblatt verbreitet als juristische Fachzeitschrift offenbar „Fake-News“, wie die Zeitschrift FOCUS in ihrem Bericht vom 09.11.2020 aufführt.

 

Ich bin der Meinung, dass die Richter des 6. Senat sich vorliegend einer Entscheidung hätten enthalten müssen, allen voran der Vorsitzende Richter Dehoust. Es hätte hier eine Eigenerklärung als Befangenheit erfolgen müssen, was offensichtlich nicht getan wurde. Stattdessen wurde eine Demonstration während der Lockdown-Maßnahmen vom Außenbezirk in das Stadtzentrum Leipzig verlegt. Die Folge war, dass dadurch am vergangenen Samstag die größte Corona-Party Deutschlands stattfinden würde. Dies alles war absehbar und wohl von den Richtern auch bewusst forciert. Dann hätten sich die Richter möglicherweise hundertfacher Gesundheitsgefährdung oder sogar Körperverletzung durch mittelbare Schaffung der Voraussetzungen begangen. Insbesondere haben die Richter die dort tätige Polizei quasi vor unlösbare Aufgaben gestellt und bewusst in erhebliche Schwierigkeiten gebracht.

 

Sollten sich die Presseberichte nur annähernd bewahrheiten, wäre Richter Dehoust als Verwaltungsrichter des 6. Senat nicht mehr tragbar und generell als Richter ungeeignet. Mit Recht und Gewissen hat das nichts mehr zu tun. Ein Richter hat sich hinsichtlich eigener politischer Anschauungen zurückzuhalten und nicht durch Urteile indirekt Einfluss auf die Tagespolitik zu nehmen. Ungeachtet dessen hat das Richterkollegium dem Vertrauen in den Rechtsstaat massiv geschadet, das Oberverwaltungsgericht Bautzen bereits in Erklärungsnot gebracht. Bitte ziehen Sie die Verantwortlichen für den „Bockmist aus Bautzen“ zur Rechenschaft.

 

Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das gesamte Richterkollegium, vornehmlich gegen den Vorsitzenden Richter des 6. Verwaltungssenat.

 

Bis zur Aufklärung in dieser Sache bleibt mir nichts anderes übrig, als den Kopf zu schütteln. Leider bekommt man davon Kopfweh. Vielleicht habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld.

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Fischer

Rechtsanwalt