RA Rafael Fischer | Allgemein

Das ist im Kern der Anklagevorwurf, dem sich der Ex-Audi-Vorstand Rupert Stadler ab heute im Betrugsprozess vor dem Landgericht München stellen muss. So viele Diesel-Fahrzeuge wurden während seiner Zeit als Audi-Chef an ahnungslose Audi-Kunden verkauft.

 

Der Vorwurf geht nicht dahin, dass Rupert Stadler den Betrugsdiesel erfunden oder entwickelt hätte. Ihm wird vorgeworfen, dass er von dem Betrug wusste, aber nicht eingriff. Diesen Vorwurf erheben wir bereits in Schadensersatzklagen von Audi-Kunden gegenüber Audi und persönlich auch gegen Herrn Rupert Stadler. Ein solches Zivilverfahren gegen Herrn Rupert Stadler findet beispielsweise statt am

 

Freitag, 09.10.2020 vor dem Landgericht Arnsberg.

 

Auch in Zivilverfahren wäscht der Ex-Manager seine Hände in Unschuld, im Rahmen der Strafrechtsanklage soll nun eine E-Mail von Bedeutung sein, die in das Jahr 2008 zurückreicht. Schon am 22.01.2008 soll zum ersten Mal ein Entwickler bei Audi den Begriff „ganz ohne bescheißen wird es am Ende nicht gehen“ benutzt haben. Aber nicht nur dass man danach nach dieser Devise gehandelt hat, es wurde noch eine Werbekampagne ausgerufen als „Clean Diesel-Projekt“. Deshalb lautet die Anklage zusätzlich auch auf strafbare Werbung.

 

Das Landgericht Arnsberg muss genau diese Vorwürfe gegen Herrn Rupert Stadler zivilrechtlich abarbeiten. Außer allgemein zu bestreiten, hat sich Herr Rupert Stadler zu den Vorwürfen im Zivilprozess nicht konkret geäußert. Wir haben nun beantragt, ihn auch im Zivilverfahren vorzuladen und persönlich anzuhören.