Immer mehr Personen kommen in Quarantäne, nicht immer freiwillig. Für einige stellt sich die Frage, ob sie das einfach so hinnehmen sollen. Denn wer in Quarantäne muss, ist gar nicht krank. Das Gesundheitsamt kann die Quarantäne einer Person anordnen, wenn diese (1) positiv auf das Corona Virus getestet wurde, aber keine oder nur geringe Symptome auftreten, (2) in den vergangenen 14 Tagen in einem „Risikogebiet“ waren und/oder (3) in Kontakt mit einem nach erkrankten Convid-19-Person gekommen sind.

 

Wer in Quarantäne muss, ist zwar nicht krank, kann aber auch nicht zur Arbeit. Wer zahlt den Ausfall? Das Gesundheitsamt. Das ist die Behörde, die nach dem Infektionsschutzgesetz regelmäßig eine Quarantäne anordnet. In der Regel zahlt der Arbeitgeber das Gehalt ganz normal weiter, stellt aber bei der Behörde einen Anspruch auf Erstattung. Diese muss binnen 3 Monaten geschehen, ebenso wenn ein selbstständiger Verdienstausfall geltend macht.

In China kommt es gerade so. Nach aktuellen Berichten auf n-tv.de droht etwa 18 Millionen kleinere Firmen in China die Pleite in Folge der  Coronavirus-Epidemie. In vielen Teilen des Landes kam mit Abriegelung, Ausgangssperren usw. die Wirtschaft zum Erliegen. Kosten und Verpflichtungen der Unternehmer blieben, Einnahmen leben zum Teil komplett aus. In vielen Fällen können die entstandenen Einnahmeverluste nicht nachgeholt werden. Lieferengpässe in vielen Wirtschaftsbereichen tun ihr übriges.

 

Die Behörden in Deutschland rücken noch nicht so recht raus, welche Maßnahmen im Einzelfall geschehen,  wenn sich das Ausmaß der Erkrankungen signifikant erhöht. Und damit ist zu rechnen. Es gibt eine Reihe von Notfallplänen (ähnlich wie in Italien), die nach Intention umgesetzt werden und als "Nebeneffekt" das Wirtschaftsleben gewisse Zeit lahmlegen. Selbstständige und Unternehmer sind in Deutschland hierauf überhaupt nicht vorbereitet. Schätzungsweise haben Unternehmen und Selbstständige zu mehr als 95 Prozent keinen Notfallplan, keinen Finanzplan und auch sonst keinen Plan. Eigentlich müsste das längst Chefsache geworden sein, insbesondere, wenn es um das Risiko hoher Verluste geht oder zu einem Existenzproblem werden kann. 

 

Nur um einige Beispiele zu nennen: welches sind die Schlüsselpositionen in der Firma? Welcher Ausfall würde die Funktionsfähigkeit der gesamten Firma/Organisation gefährden? Wie kann ein solcher Ausfall schnell kompensiert werden? Können übergangsweise (wenigstens zum Teil) Heimarbeitsplätze eingerichtet werden? Reichen die finanziellen Mittel, wenn sich ein Stillstand von mindestens 4 Wochen einstellt? Gibt es für die Firma/Organisation einen Desinfektionsplan? Gibt es Desinfektionsmittel? Sind Virenbarrieren eingerichtet? Was kann alles abgeschaltet werden? Welcher 'Notlauf' ist notwendig? Mit welchem Personal kann dies umgesetzt werden?

 

Wir haben für Unternehmer und Selbständige bereits sinnvolle Checklisten entwickelt, damit Schwachstellen ohne Kollateralschaden überbrückt werden können. Oder wie man im Süden sagt: The Survival of the Cleverles.

 

In Indien habe ich zum ersten Mal den Satz gehört „No success, no money“. Dabei ist es nichts anderes als die Regelung im bürgerlichen Gesetzbuch im § 326 Abs. 1: „Ohne Leistung, sprich Arbeit, kein Geld“. Aber gilt das auch für Arbeitnehmer, die gar nicht zur Arbeit kommen dürfen, weil aus Gründen der Ansteckungsgefahr ein Betrieb geschlossen ist, ohne dass der Arbeitnehmer selbst erkrankt ist?

 

Jetzt ist es passiert: nach derzeitigem Stand wird der Virus demnächst weltweit grassieren und auch den Wirtschaftsstandort Deutschland (zumindest zeitweise) lahmlegen. Der Autozulieferer Webasto hat schon eine Betriebsschließung auf Zeit hinter sich. So etwas ist regelmäßig mit erheblichen Umsatzeinbußen zu verbunden. Die schlechte Nachricht: wer keine „Non-Damage-Business-Interruption“ (schadensunabhängige Betriebsunterbrechungsdeckung) abgeschlossen hat, bleibt auf dem entstandenen und noch entstehenden Schaden sitzen.