Ein Corona-Ausbruch in dem Restaurant „Alte Scheune“ im Kreis Leer hat bundesweit für Aufsehen erregt. Dort sich hatten sich bei einer Feier im Mai mehr als die Hälfte der dortigen Gäste infiziert. Zwei Rentner verstarben darauf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwischenzeitlich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Der Schulabschluss und der Erhalt des Abiturzeugnisses sind ein „herausragender Anlass“ im Sinne der Corona-Schutzverordnung (in Nordrhein-Westfalen). Daher ist eine Feier mit 95 Personen nebst DJ und Bewirtungspersonal ausnahmsweise erlaubt.

ntv meldet am 23.08.2020: +++ 11:24 Ruf nach vollständigem Partyverbot wird lauter +++

In den Bundesländern wird angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus der Ruf nach einem Verbot privater Partys lauter. Mehrere Gesundheitsminister der Länder sprachen sich in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" für einen solchen Schritt aus. "Private Feiern sind eine sehr große Gefahr", sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher der Zeitung. Am Donnerstag ist ein Spitzengespräch von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder geplant. Dabei wird ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei den nächsten Schritten angestrebt.

Frage: Warum müssen Diskotheken seit dem 13.03.2020 in Deutschland flächendeckend geschlossen bleiben?

 

Drei Schüler in Nordrhein-Westfalen klagten gegen die Maskenpflicht im Unterricht. Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen seit Beginn des neuen Schuljahres die Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW auch im Klassenzimmer am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. NRW hat damit bundesweit die strengste Maskenpflicht an Schulen. Das Oberverwaltungsgericht Münster billigte die Anordnung. Die Regelung lasse aus pädagogischen Gründen zeitweise Ausnahmen zu, ebenso Ausnahmen aus medizinischen Gründen. Einzig Unbequemlichkeit reicht dagegen gerade nicht aus.

 

Letztlich klingt bei der Entscheidung durch, dass Maskenverweigerer nicht Freiheitskämpfer sind, sondern „Lästigkeitsbekämpfer“.

Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist strafbar. Anlass zu diesem Hinweis gibt es, nachdem verschiedentlich Reisende selbstgebastelte Blanko-Atteste vorlegen, wenn sie ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen werden. Hier die gesetzlichen Vorgaben: