Konlex.de | CORONA Ticker

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat zu mehreren Gelegenheiten geäußert, dass der Fleischkonzern Tönnies für die durch den Corona-Virusausbruch entstandene Schäden haften müsse, wörtlich: "es muss eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens geben". Das Wirken sofort zu der Folge fragen, ob es denn tatsächlich so ist oder ob es nur der Wunsch des Bundesarbeitsministers sein soll. Eine Anspruchsgrundlage nannte er nicht. Der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter wollte Clemens Tönnies gleich persönlich dingfest machen und verlangt, dass der Firmenpatriarch die anfallenden Kosten aus seinem Privatvermögen trägt. Was den Betrieb betrifft, könnte es eng werden, denn der Umsatzverlust, die betriebswirtschaftliche Vollbremsung und die anstehenden branchenrelevanten Änderungen werden den Betrieb vermutlich in Existenz Probleme bringen. Das Privatvermögen des Konzernchefs sei soll bei 2,04 Milliarden € liegen. Da kann man viel Schadensersatz bezahlen.

 

Aber wie ist es jetzt tatsächlich?

Wer als Arbeitgeber Regelvorgaben wie Hygienevorschriften (nicht nur in Coronazeiten) missachtet, haftet gegenüber den geschädigten Betroffenen (das sind in erster Linie Mitarbeiter) für die Versäumnisse. Eine darüberhinausgehende Haftung gegenüber Behörden bzw. gegenüber der Allgemeinheit "in Bausch und Bogen" dürfte nicht so einfach zu begründen sein, zumal es bislang zu keinem signifikanten Übersprung gekommen auf die Bevölkerung gekommen sein soll, die nichts mit Tönnies zu tun hat.

 

Die nächste Frage ist: wie sieht es aus, wenn sich die Mitarbeiter selbst nicht an die Grundregeln der Hygienevorschriften halten? Oder wenn Mitarbeiter (hier vornehmlich aus Rumänien) den Virus von Zuhause ein schleppen? Und sind das oftmals nicht Mitarbeiter von selbstständigen Zerlegebetrieben, die lediglich im Auftragsverhältnis den Tönnies-Werken stehen und für ihre Mitarbeiter erst einmal selbst verantwortlich sind? Die bisherige gesetzliche Regelung erlaubt das? Wofür ist der Konzern Tönnies verantwortlich bzw. ab wann.

 

Neben der rechtlichen Verantwortung muss jetzt Clemens Tönnies klug handeln, sonst zerlegt es ihn und seinen Zerlegebetrieb, ohne dass Schadensersatz Leistungen eine Rolle gespielt haben.

 

Juristisches Gezerre

 

Die Tageszeitung Welt berichtet am 22.06.2020: „Zwar ist eine Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden, die der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erleidet, durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitgehend ausgeschlossen, heißt es von der Wirtschaftskanzlei Freshfields. Das gelte indes nicht bei bedingtem Vorsatz.“

 

Zur Erinnerung: Die Wirtschaftskanzlei Freshfields ist die Kanzlei, die bislang Volkswagen im Dieselskandal federführend vertritt und hinsichtlich der Dieselmotoren quasi einen Totalschaden erlitten hat. Ob da mal nicht auch bedingter Vorsatz im Spiel war?!

 

 

Dann ist da noch das Video aus der Betriebskantine. Ob dieses nun vom März oder April stammt, ist aus rechtlicher Sicht letztendlich egal. Selbst im Mai waren die Testreihen auf Erkrankungen bei Thönnies fast ausnahmslos negativ. Es wird darauf ankommen: Was hat die Virenexplosion jetzt Mitte Juni ausgelöst? Unklarheiten sind mal noch kein Beweis. Vielleicht werden die Verantwortlichen bei Thönnies für etwas verantwortlich gemacht, auf das sie gar keinen Einfluss haben konnten. Auf der anderen Seite ist in Deutschland die Suche nach dem Schuldigen denkbares Motiv für das spätere Ergebnis getreu nach dem Motto: Es gibt immer einen Schuldigen, man muss ihn nur finden, einschränkender Zusatz des Juristen: Man muss es ihm auch beweisen.