Aber nicht, dass er die Verantwortung übernommen hätte. Er streitet alles ab. VW hält ihm sogar die Stange. Wir haben in mehreren Verfahren Martin Winterkorn als Verantwortlichen mitverklagt. In keinem Fall hat VW sich von Herrn Winterkorn distanziert oder ihm gar den Streit verkündet. Ist nicht gerade dieses Verhalten ein Zeichen des Konzerns von Mitschuld? Ist das nicht schon mehr auch ein Zeichen dafür, dass man lieber massig Gelder (der Aktionäre) ausgibt, um Betrügereien zu verteidigen, als schlicht einen Neuanfang zu machen und den Geschädigten Schadensersatz zu bezahlen? Mit den Anwaltshonoraren, die VW an die Anwälte zahlt, ist die Grenze zur Milliarde schon überschritten. Für Schadenswiedergutmachung wäre es alle mal besser angelegt gewesen. Und auch für den ramponierten Ruf.

Die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Winterkorn, Diess und Pötsch wirft den Top-Managern vor, neben den Diesel-Käufern auch die Aktionäre hinters Licht geführt zu haben. Die Verantwortlichen sollten sprichwörtlich „zur Verantwortung“ gezogen werden. Die geben, wie man es sonst aus Mafia-Streifen kennt – ahnungslos: „Ich nix gewusst habe“.

Mit der Anklage gegen Martin Winterkorn soll nachgewiesen werden, dass der ehemalige Konzernchef für hunderttausende, wenn nicht Millionen Fahrzeuge, verantwortlich ist, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren. Strafrechtlich ist das so eine Sache. Wie kann man das heute noch nachweisen?

Denn aufgrund der Updates, die das Kraftfahrtbundesamt angeordnet hat, sind die Mängel beseitigt worden. Wie soll heute noch nachgewiesen werden, dass sie überhaupt bei allen Fahrzeugen vorhanden waren? Das ist vor dem aufspielen der Updates in der Regel gar nicht geprüft worden. Update draufspielen und gut ist. Vielleicht hat das Kraftfahrtbundesamt hier ungewollt Beweise vereitelt. Das könnte dann für Martin Winterkorn noch von Vorteil sein.

Wer sich als VW-Kunde der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, gerät vermutlich rechtlich wie wirtschaftlich in eine Sackgasse. Wir raten allen Dieselkäufern, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben an, sich unbedingt vor dem 30. September 2019 aus dem Klageverfahren wirksam abzumelden und selbst eine Direktklage zu wagen. Wir haben erst kürzlich ein Ehepaar vertreten, das aus der Musterfeststellungsklage wieder ausgetreten ist. Die haben jetzt schon ihr Geld.

Weil Audi immer noch nicht aus allen Modellen die Abgas-Betrugssoftware entfernt hat, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Hersteller Audi mit Ablauf des 26. September 2019 ein Zwangsgeld von € 25.000 pro Fall angedroht. Hierbei geht es um einzelne V6- und V8-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6. Audi hat erklärt, dies innerhalb der gesetzten Frist bewerkstelligen zu können. Was dann? Es sind schon einige Fälle bekannt geworden, dass nach einem solchen (schnellen) Update die Motoren stottern oder nur langsam auf Touren kommen. Jeder, der über sein Fahrzeug ein Update ergehen lässt, sollte vorher und nachher einen Zeugen das Fahrzeug fahren lassen, um Veränderungen zu dokumentieren. Am besten ist natürlich ein Sachverständiger.

Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 22. August 2019 in zwei Berufungsverfahren betreffend Fahrzeuge, die mit einem von der Audi AG hergestellten, bisher noch nicht verstärkt im Fokus der Gerichte stehenden 3,0 l Motor (EU5- Norm) ausgerüstet sind, Hinweisbeschlüsse verkündet.

Die Kläger – Käufer eines gebrauchten Audi Q5 V6 3,0 I TDI, 176 kW bzw. eines Audi A 4 3,0 l TDI, 180 kW – verlangen von der Volkswagen AG Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung in Höhe der bezahlten Kaufpreise gegen Rückgabe der im Jahr 2011 bzw. 2013 erworbenen Fahrzeuge.