RA Rafael Fischer | DIESELKLAGEN

Sie sind angeklagt in einem der größten Wirtschaftsskandale der Nachkriegszeit: Martin Winterkorn (ehemaliger VW-Konzernchef) , Wolfgang Hatz (ehemaliger Technikvorstand), Heinz-Jakob Neußer (ehemaliger Technikvorstand) und Rupert Stadler (ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Audi AG). Alle vier müssen sich wegen des Vorwurfs manipulierter Dieselfahrzeuge nach Anklage durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig dem Betrugsvorwurf stellen.

 

Im Kern geht es darum, wer von den Manipulationen wusste oder wer sie gar in Auftrag gegeben hat. Die bisherige Verteidigungstaktik lautet für alle vier Angeklagte: „Ich heiße Hase“. Diese Taktik wird sich wohl in dem laufenden Strafverfahren nicht mehr durchhalten lassen, nachdem der ehemalige Entwicklungschef Wolfgang Hatz in den vereinigten Staaten von zwei Ingenieuren schwer belastet wurde. Es scheint auch nicht so, dass die Manipulation erst im Jahr 2015 bekannt wurde, schon Jahre vorher. Aufgekommen sein soll das Problem schon in dem Zeitraum nach 2005, also 10 Jahre vorher. Reporter der FAZ berichten in der Ausgabe vom 27.11.2019, dass es seinerzeit Probleme mit dem Tank für Harnstoff gab. Er war schlichtweg zu groß. Wenn die Fahrzeuge im normalen Straßenverkehr weiterhin Abgase wie früher ausstoßen, benötigt man keinen größeren Tank. Auf einem Prüfstand wäre diese Praxis allerdings fatal gewesen, sodass es nahelag, für den Testlauf die Abgasemission auf das gesetzliche Maß herunterzudrücken.

 

Der Automobilverband VDA vertreibt die notwendige Harnstofflösung unter der Marke „AdBlue“. Für die Angeklagten könnte hieraus noch „AdJail“ werden.

 

Der Anklagevorwurf lautet Betrug in ca. 434.000 Fällen, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbare Werbung.

 

Wenn die Vorwürfe der Anklage zutreffen, haften die Herren den Dieselkäufern auch persönlich. Wir klagen deshalb nicht nur gegen VW und Audi, sondern haben auch Direktklagen gegen die vorgenannten Herren eingereicht. Für die kommt jetzt ein neues Problem hinzu: Während man als Angeklagter nach Belieben lügen darf, gilt dies nicht im Rahmen der zivilrechtlichen Verteidigung, wenn man als persönlich haftender Manager in die Haftung genommen wird.