RA Rafael Fischer | DIESELKLAGEN

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Daimler wegen illegaler Abschalteinrichtungen in der E- und in der C-Klasse ein hohes Bußgeld erlassen. Grund ist eine mindestens fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht bei der Zertifizierung von Diesel-Fahrzeugen. Im Betriebsergebnis wird sich das Bußgeld nicht auswirken, heißt es. Ist im Ergebnis richtig, denn eine entsprechende Gewinnwarnung wurde schon vorher herausgegeben. Damit ist der Bußgeldbescheid schon seit Monaten eingepreist. Ehrlich sieht anders aus.

 

Aber auch das sonstige Verhalten von Daimler erscheint taktisch. Während der Bußgeldbescheid hingenommen wird, wird gegen die zugrundeliegenden Rückrufescheide Widerspruch eingelegt. Daimler behauptet weiterhin, dass es niemals illegale Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge verbaut habe. Die Tageszeitung WeLT vermutet in ihrer Online-Ausgabe vom 24.09.2019, dass dies deshalb geschehe, damit der Bußgeldbescheid zwar hingenommen wird, eine zugrundeliegende Betrugstat habe es aber nie gegeben. Wenn man für diesen Winkelzug 870 Mio. Euro hinblättert, dann kann das sein, dass etwas viel Größeres kaschiert werden muss. Immerhin ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine Reihe von Verantwortlichen bei Daimler wegen Betrug und verbotener Werbung.

 

Diese Taktik kann aber auch nach hintern los gehen. Denn nach diesseitiger Rechtsauffassung muss in Zivilprozessen fortan Daimler beweisen, dass keine illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden, denn nach dem Grundsatz des ersten Anscheins, hat Daimler das ja auch so gesehen, sonst hätte sie nicht so ein enormes Bußgeld einfach hingenommen. Vielleicht werden da die Anleger dem Konzern Ärger machen.