RA Rafael Fischer | DIESELKLAGEN

Nach einem von VW in Auftrag gegebenen Gutachten soll nicht der Dieselskandal für den Absturz der Gebrauchtwagenpreise bei Dieselautos ursächlich sein, sondern die Drohnen oder verhängten Fahrverbote. Damit läge bei den betroffenen Dieselkunden kein Schaden vor. – FALSCH! Für eine Rückabwicklung und Schadensersatzansprüche ist diese Deutung ohnehin von nur nachrangiger Bedeutung. Es kommt am Dieselbetrug wesentlich darauf an, ob das Fahrzeug beim In-Verkehr-bringen manipuliert gewesen ist oder nicht. Bei den VW-Modellen mit dem Motor EA189 kann man dies bejahen. Das hat selbst der Volkswagen-Chef, Herbert Diess, in einer Talksendung bei Markus Lanz eingeräumt (wir berichteten).

Außerdem ist die Feststellung in dem VW-Gutachten QUATSCH! Das Gutachten kommt zu dem Schluss: „Erst in der Folge der intensivierten Berichtserstattung über mögliche Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in Deutschland ist ab dem 3. Quartal 2017 ein genereller Verfall von Gebrauchtwagenrestwerten von Dieselfahrzeugen zu beobachten. Diese erstreckt sich über alle untersuchten Marken.“HHdff

 

Selbst diese Feststellung unterstellt, heißt das nicht, dass der Dieselskandal nicht ursächlich war. Selbstverständlich reagiert der Markt in der Regel erst zeitverzögert und dann besonders, wenn noch andere Parameter hinzukommen. Am Ende kam es nicht einmal mehr darauf an, ob es sich um einen Volkswagen oder um einen BMW handelt. Alle Dieselfahrzeuge litten. Für einen Schadensersatzanspruch reicht es aus, wenn der Dieselskandal „mitprägend“ gewesen ist. Die Diskussion über Dieselfahrverbote hat sicherlich nicht den Dieselskandal verdrängt. Das traut sich das Gutachten dann auch nicht auszusprechen.

Letztlich ist das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte nichts anderes als ein Auftragsgutachten und eine „Nebelkerze“ der VW-Anwälte Freshfields. Die sollen laut n-tv das Gutachten für VW in Auftrag gegeben haben. Freshfields berät VW federführend im Rahmen des Dieselskandals und versucht mit dem Gutachten zu punkten. Und wie heißt es immer so schön: „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“. Im Klartext: Ein Gutachten im Auftrag von VW führt natürlich nicht zu dem Ergebnis, dass VW an dem Dieselskandal schuld sind. Es ist schon unglaublich, welche billigen Tricks VW anwendet, um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Dabei sind es gar keine „billigen“ Tricks, sondern ziemlich teure. Anstatt die Diesel-Käufer zu entschädigen, soll VW für Freshfields, ksp, Luther und Co. fast zwei Milliarden Euro an Beratungs- und Anwaltskosten bezahlt haben. Aus Sicht der geprellten VW-Kunden und VW-Aktionäre ist das alles sehr bedenklich. Aus Sicht der VW-Anwälte Grund zur Freude: Gerade eben verkündet die Kanzlei Luther einen neuen Umsatzrekord aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs der Großkunden (lto-online vom 21.08.2019).