Wir haben bereits darüber berichtet, dass erstmals das heimische Oberlandesgericht Karlsruhe (13. Zivilsenat in Freiburg) in drei Fällen VW bzw. die Autohäuser zur Lieferung fabrikneuer, typengleicher Ersatzwagen verurteilt hat. Auf die bislang erfolgte Nutzung und zurückgelegten Kilometer ist kein Nutzungsersatz zu bezahlen.

 

In der Sache ging es um zwei Autokäufe Fahrzeugtyp Touran und Sharan aus dem Jahre 2009 und 2011 sowie Audi A3 aus dem Jahre 2013.

 

Da Ende des Jahres Ansprüche von VW- und Audi-Käufern zu verjähren drohen, sollte jeder Diesel-Besitzer rechtzeitig prüfen lassen, ob ihm Schadensersatzansprüche zustehen und ob er rechtzeitig Ansprüche geltend machen will.

 

Folgende Modelle von VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat sind betroffen:

 

Die Motormodelle EA189 und EA897 (Euronorm 4, 5 und 6).

 

Bei VW: Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Sharan, Tuareg, Caddy, Amarok.

 

Bei Audi: A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT.

 

Bei Porsche: Cayenne, Macan, Panamera.

 

Bei Skoda: Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti.

 

Bei Seat: Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo.

 

Wir bieten an, schnell und unbürokratisch eine Ersteinschätzung durchzuführen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal konkret (in Deutschland) betroffen ist und was in diesem Fall zu tun wäre. Um eine solche Einschätzung vornehmen zu können, benötigen wir von möglichen Betroffenen folgende Angaben:

 

1.  Vollständiger Name und Adresse

2. Was für ein Fahrzeug haben Sie erworben (Marke, Fahrzeugtyp, Motorvariante, Kennzeichen)?

3. Wann wurde das Fahrzeug erworben (Kauf- oder Leasing)?

4. Von wem haben Sie das Fahrzeug erworben (Name und Adresse des Verkäufers/Händlers)?

5. Wurden Sie bereits wegen eines Updates vom Hersteller angeschrieben?

6.  Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit dem Fahrzeug abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Es wird um Mitteilung der Versicherung und Versicherungsnummer gebeten.

 

Für die Einschätzung benötigen wir eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages, des Fahrzeugscheins, aktuelle Kilometerangabe, Kopie der Rechtsschutzpolice (wenn vorhanden).

 

Wo und auf welche Weise können wir Sie schnellstmöglich erreichen?

 

Die eingehenden Anfragen werden entsprechend der Eingangsreihenfolge bearbeitet.