Wer Fahrzeuge mit einer manipulativ wirkenden Software ausrüstet, schädigt die Fahrzeugerwerber auf sittenwidrige Art und Weise. Die Folge ist: Schadenersatzpflicht. So muss VW dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 nun Schadensersatz in Höhe von € 17.000,00 bezahlen.

 

Die Behauptung der VW-Anwälte, der VW-Vorstand (und die sonstigen verantwortlichen Personen) hätten von den Geschehnissen nichts gewusst, hielt das Oberlandesgericht Köln für eine völlig unzureichende Einlassung. Außerdem gibt es bislang keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass einzelne Mitarbeiter die Software pflichtwidrig eingebaut hätten, ohne den Vorstand darüber zu informieren.

 

Wer einen Schummel-Diesel gekauft hat, kann binnen drei Jahren ab Kenntnis vom Vertrag zurücktreten und erhält seinen Kaufpreis wieder, möglicherweise unter Abzug gefahrener Kilometer, dann aber hinsichtlich des Kaufpreises verzinst. Wer einen Schummel-Diesel gekauft hat, kann sich für eine erste kostenfreie Einschätzung mit unserer Kanzlei in Verbindung setzten. Ansprechpartner sind die Rechtsanwälte Oliver Hirt und Rafael Fischer, Telefon 07531 / 59 56 -10.

 

 

[OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18]