Am 09.09.2020 hatten wir darüber berichtet, dass der Ex-Konzernchef von Volkswagen Martin Winterkorn wegen schweren Betruges und strafbarer Werbung im Zusammenhang mit der Manipulation von Dieselfahrzeugen angeklagt wurde. Jetzt folgt eine weitere Strafanklage. Dort sind die Geschädigten die Aktienanleger. Diese sind von der Konzernleitung zu spät darüber informiert worden, dass sich im Frühjahr 2015 beginnend von der USA aus, die größte Krise in der Konzerngeschichte anbahnte. Winterkorn wird vorgeworfen, dass er „trotz Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung und des sich seit Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos den Kapitalmarkt (also die Anleger) vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert hat.“ Brisant ist der Umstand, dass er möglicherweise im gleichen Zeitraum einen Großteil seines Vermögens an eine Gesellschaft übertragen hat, deren Vorstand/Geschäftsführerin dann Anita Winterkorn war. Komisch.

 

Wir prüfen daher seit geraumer Zeit in allen VW-Klagen inwieweit eine persönliche Haftung des Martin Winterkorn infrage kommen könnte und verklagen diesen jeweils mit.