Noch vor Jahresende will Volkswagen in individuellen Vergleichen diejenigen Dieselkunden zufriedenstellen, die an der Musterfeststellungsklage beteiligt waren. Es geht dabei vornehmlich (oder ausschließlich) um den Motortyp EA189. Ähnlich wie in der Musterfeststellungsklage will VW die Kunden mit Einmalzahlungen entschädigen, wobei die Kunden die Fahrzeuge danach behalten sollen.

Da in der Praxis solche Fahrzeuge als Gebrauchtwagen mehr oder weniger unverkäuflich sind, klagen viele auf Rückabwicklung. Dies entspricht endzwischen der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Wer beim Dieselkauf getäuscht wurde, kann das Fahrzeug zurückgeben gegen Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises unter Anrechnung der Gebrauchsvorteile (der gefahrenen Kilometer).

Wir setzen für unserer Mandanten beide Lösungsziele durch, empfehlen aber vorrangig die Rückabwicklung.