RA Rafael Fischer | DIESELKLAGEN

Das Landgericht München I hat die Anklage gegen den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zugelassen. Der Prozess gegen Stadler und drei Mitangeklagte wird am 30.09.2020 beginnen. Es geht um Betrug, Falschbeurkundung und strafbare Werbung. Stadler wird vorgeworfen, spätestens Ende 2015 von den Abgas-Manipulationen bei Audi-Dieselmotoren gewusst zu haben, den Verkauf der Fahrzeuge aber nicht unterbunden zu haben (sog. Strafbarkeit durch Unterlassen). Das Gericht hat derzeit 176 Verhandlungstage eingeplant bis Ende Dezember 2022. Wir wollen in unseren Zivilverfahren nicht so lange warten. Genau aus den angeklagten Straftatbeständen haben wir zivilrechtlich Schadensersatzklage gegen Rupert Stadler vor dem Landgericht Arnsberg eingereicht.

 

Unseres Erachtens führen die Strafvorwürfe zu einer sekundären Beweislast auf Seiten des Herrn Rupert Stadler, der bereits zuvor zivilrechtlich zu verurteilen sein wird, wenn er die Anklagepunkte im Zivilverfahren nicht entkräften kann.

 

Wir denken, dass jeder Diesel-Käufer der nach September 2015 einen manipulierten Diesel gekauft hat, jetzt noch gegen Rupert Stadler direkt klagen kann, selbst wenn gegen VW oder Audi Regressansprüche verjährt sein könnten. Das Strafverfahren eröffnet nicht nur weitere „Beklagte“, sondern auch einen veränderten Lauf von Verjährungsfristen.