Das Oberlandesgericht Celle hat jüngst einem Antrag der Aktionärsvereinigung DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) auf Bestellung eines Sonderprüfers im VW-Dieselskandal stattgegeben. Volkswagen hat sich hier gegen über Jahre hinweg mit allen Extremitäten und Vorständen dagegen gewehrt. Anscheinend weiß VW, was bei dieser Sonderprüfung herauskommen wird. Ein Hauptproblem stellt dar, dass der interne Bericht der amerikanischen Kanzlei von Jones Day schon recht früh aufgedeckt hat, was Volkswagen Jahre lang noch vehement bestritten hat: dass von Anfang an betrogen und gelogen wurde. Dieser Umstand kann nur noch empfindliche Spätfolgen für den VW-Konzern und insbesondere deren Führungskräfte haben.

 

Sollte Volkswagen in den diversen Zivilprozessen jeweils falsche Angaben gemacht und damit dreist gelogen haben, können selbst abgeschlossene Vergleiche wegen Täuschung wieder angefochten werden. Die Geschädigten haben dann möglicherweise Anspruch auf vollen Schadensersatz, hätten sie die tatsächlichen Umstände von Anfang an gekannt. Bislang lagen wir mit unseren Vermutungen und Annahmen hinsichtlich Volkswagen stets richtig. Wir "befürchten", dass dies auch diesmal der Fall sein wird. Sobald neue Tatsachen durchsickern, werden wir berichten.