Immer mehr Amtsgerichte lassen Beweisfotos aus einer elektronischen Verkehrsüberwachung nicht mehr als Beweismittel in Bußgeldverfahren zu. Das gelte sowohl für Fotos als auch für Beweisvideos. Für die Fertigung fehle es an der gesetzlichen Grundlage.

Daher verstoßen die Messbeweise gegen das Recht des Einzelnen auf „informationelle Selbstbestimmung“. Für eine Einschränkung dieses Rechts existiere keine gesetzliche Grundlage. Verfassungsrechtlich sind jedoch Einschränkungen möglich, so dass mit einer Gesetzesänderung diese Lücke gefüllt werden könnte. Derzeit herrscht jedoch eine unklare Rechtslage.