Vorerst soll in den meisten Bundesländern alles beim Alten bleiben – wegen Formfehler, aber auch weil der neue Bußgeldkatalog überzogen scheint. Fahrverbot von einem Monat, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell ist, ist schon happig. Vor allem wird dies zur doppelten Strafe. Denn die meisten Fahrzeugnutzer benötigen ihr Auto und den Führerschein fast ausschließlich dazu, zur Arbeit zu kommen und zurück und den Wochenendeinkauf zu tätigen. Die Privatnutzung ist oftmals nur verschwindend gering. Offiziell geht die Rückkehr zu einem zum alten Bußgeldkatalog auf den Umstand zurück, dass in der neuen Gesetzesvorschrift eine gesetzliche Verweisung fehlt. Was aber auch auffällt: gerade die Linken und die Grünen politischen Kräfte wollen an der Regelung festhalten und wollen "Rasern" keinen Millimeter entgegenkommen. Aber was sind Raser?

Wer 25 km/h zu schnell fährt oder 35 km/h ist deswegen noch kein „Raser". Für den linken Infrastrukturminister Thüringens Benjamin-Immanuel Hoff schon, für den grünen Verkehrsminister Winfried Hermann auch. Letzteren stört es allerdings schon, wenn sich jemand bewegt. Mit seiner Verweigerungshaltung ist Winfried Hermann der Bremser im Ländle.

Solche Politiker tun aber auch noch was anderes: sie stigmatisieren und diskrimieren Autofahrer ganz allgemein schon bei geringen Geschwindigkeitsverstößen als "Raser", sie unterscheiden nicht. Nur weil sie andere Vorstellungen davon haben, wie man sich fortzubewegen hat, sind alle anderen Raser.

Wahrscheinlich ist in Deutschland mehr geregelt als sonst wo auf der Welt. Aber jeder Politiker, der ins Amt kommt, meint an den Gesetzen herumbasteln zu müssen. Dabei ist eigentlich schon alles geregelt. Es wäre sinnvoller sich um die wirklich brennenden Probleme zu kümmern, als andauernd Gesetze umzugestalten oder neu zu schaffen. Eigentlich müsste es einen Stopp für neu Gesetzesvorhaben geben oder wenigstens nur mit "Haltbarkeitsdatum". Was sich nach zwei Jahren nicht bewährt hat, wird ersatzlos gestrichen.