Redaktion KONLEX.DE | Wirtschaftsrecht

Die Verbraucher Baden-Württemberg wirft L‘Oreal vor, ein Waschgel als Mogelpackung zu vertreiben die Tube steht auf dem Kopf, der Deckel dient zugleich als Standfuß. In der Hälfte der Tube ist Luft. Das wird aber durch einen silbernen Aufdruck auf der Verpackung kaschiert. In den Vorinstanzen hat L‘Oreal noch gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Revision zugelassen. Es wäre wünschenswert, wenn irreführende Produkt-Verpackungen (verkaufte Luft) geahndet würden.

Liste ärgerlicher Mogelpackungen - https://www.vzhh.de/mogelpackungsliste?field_product_brand_target_id=All&field_mp_date_value=All&title=&page=5. Manche sagen, da hilft nur flächendeckender Boykott.

Urteil Vorinstanz: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/sites/default/files/2023-08/lg_karlsruhe_18.8.2023_az._13_o_19-22_kfh.pdf