Das soll die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt mal prüfen. Leider versagen die Hauptstadtbehörden in vielerlei Hinsicht. Es geht hier folgendes: das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Polizeibeschränkungen der anstehenden Bauern-Demonstrationen aufgehoben und die Blockade von Autobahnauffahrten ausdrücklich zugelassen. Jeder weiß, dass Traktoren auf der Autobahn nichts zu suchen haben. Sie haben daher auch nichts auf den Autobahnzufahrten verloren. Aber warum wollen Sie genau dort blockieren? Weil man da einen Maximalschaden anrichtet. Es geht darum „Deutschland lahm zu legen“. Schon vom Ansatz her ist das Unfug.

 

Das Recht zu demonstrieren beinhaltet nicht das Recht, die Bevölkerung in Geiselhaft zu nehmen und alles und jeden zu blockieren. Und die Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg genehmigen den Demonstranten aber ein solches Recht. Das riecht schwer nach Rechtsbeugung.

Zwar hat der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann einen Verteidiger mitgebracht, doch der hatte seinen Mandanten nicht im Griff.

 

Jens Lehmann äußerte sich vor der Amtsgericht Starnberg zu der Kettensägeattacke, die im Vorfeld schon wiederholt durch die Presse ging, mit einer eigenen Darstellung und Sichtweise. So stellte er sich anscheinend durchgängig als Opfer der Justiz dar: etwas, das bei Gerichtsverfahren als Argument eigentlich nie gut ankommt. Und das wirkte offensichtlich teilweise sehr skurril nach dem Wortlaut „… ich war gerade auf dem Weg mit einer Kettensäge zum Heckeschneiden… da wollte ich nur mal gucken“.

 

Die Folge der Selbstverteidigung war schließlich:

Jens Lehmann erhält eine Geldstrafe in Höhe von € 420.000 für einen eher unterdurchschnittlichen Strafvorwurf. Auf ver anderen Seite ging nicht nur um einen angesägten Balken, sondern auch um wiederholt geprellte 

 

Das wollte dann sein Verteidiger relativieren und sprach in der Sache „Peanuts“, ein Wort das man spätestens seitdem Deutsche-Bank-Prozess um Hilmar Kupper 1994, das danach sogar zum Ungendwort des Jahres erklärt wurde, niemals benutzen darf, wenn man nicht arrogant erscheinen will.

Der Anspruchsverzicht gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer ist eine Prolongation staatlichen Versagens.

 

2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pkw-Maut, das Prästisch Projekt des damaligen Verkehrsministers Scheuer, gestoppt. Das war absehbar. Namhaft hatten die Juristen vor dem Modernen Wegezoll gewarnt, wenn deutsche Autofahrer, die im Inland Kfz-Steuer bezahlen, gegenüber ausländischen Fahrzeugen bevorzugt werden. Das war schon Ende der 80er Jahre großes Thema in Europarechtlichen Fragen. Andreas Scheuer wusste, dass eine solche Klage das Projekt stoppen könnte.

 

Der Bund musste in der Folge dann Schadensersatz in Höhe von 243. Millionen Euro an die Vorgesehenen Betreiber zahlen.

 

Da stellte sich also dann die Frage, ob nicht hier eine Haftung des Verkehrsministers aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht kommen würde. Ein angeblich unabhängiges Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein solcher Anspruch bestehen könnte aber ein ganz erhebliches Prozessrisiko und Zweifel an der Durchsetzbarkeit mögliche Ansprüche vorherrsche und hat deshalb von einer Anspruchnahme des ehemaligen Verkehrsministers abgeraten.

 

Das ist Quatsch.

Anfangs war es noch ein Restaurant, das jemand bei Google mit 5 Sternen als „Gourmet Tempel“ gepriesen hat, obwohl der Rezensent selbst nie da war. Der Reiseanbieter Holidaycheck hat nach einer Meldung der Tourismus News unlängst in einem Verfahren gegen die Firma Fivestar-Marketing in Belize durchgesetzt, dass diese Firma nicht mehr Bewertungen von Personen über Hotels verkaufen darf, die tatsächlich gar nie dort waren. Leider kein Einzelfall. Branchenkenner gehen davon aus, dass mindestens ein Viertel aller Bewertungen unecht sind, weil viele Kunden ihre Entscheidung auch von den positiven Bewertungen abhängig machen. Oftmals eine gutmütige Fehlentscheidung.

Genau das verlangt die Stadt Konstanz von ihren Bewohnern derzeit ab. Es wurde schon wiederholt berichtet, dass die Anwohnerparksatzung in Konstanz keine ausreichende Grundlage hat und daher nichtig ist. Das gleiche gilt für Freiburg. In Freiburg werden die mit der Satzung verbundenen Jahresbeträge (unabhängig ob sie rechtswirksam sind oder noch nicht) unbürokratisch zurückbezahlt. Nicht so in Konstanz. Bei wem der Gebührenbescheid der Stadt Konstanz noch nicht rechtskräftig ist, der bekommt sein Geld zurück. Die anderen derzeit nicht. Die Stadt Konstanz spekuliert anscheinend darauf, dass die eingezogenen Gelder durch eine neue Regelung nachträglich bestätigt werden können. Das ändert aber nichts daran, dass die Stadt Konstanz von ihren Anwohnern illegale Jahresgebühren behalten will.