RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Genau das verlangt die Stadt Konstanz von ihren Bewohnern derzeit ab. Es wurde schon wiederholt berichtet, dass die Anwohnerparksatzung in Konstanz keine ausreichende Grundlage hat und daher nichtig ist. Das gleiche gilt für Freiburg. In Freiburg werden die mit der Satzung verbundenen Jahresbeträge (unabhängig ob sie rechtswirksam sind oder noch nicht) unbürokratisch zurückbezahlt. Nicht so in Konstanz. Bei wem der Gebührenbescheid der Stadt Konstanz noch nicht rechtskräftig ist, der bekommt sein Geld zurück. Die anderen derzeit nicht. Die Stadt Konstanz spekuliert anscheinend darauf, dass die eingezogenen Gelder durch eine neue Regelung nachträglich bestätigt werden können. Das ändert aber nichts daran, dass die Stadt Konstanz von ihren Anwohnern illegale Jahresgebühren behalten will.

 

Diejenigen, die der Stadt Konstanz vertraut haben, dass sie alles richtig macht, sind jetzt die betrogenen. Wenn die Stadt wenigstens von den € 150,00 bis auf die alte Gebühr von € 30,00 den Differenzbetrag von € 120,00 zurückbezahlen würde. Das tut die Stadtverwaltung aber derzeit nicht. Unter dem „Serviceprotal“ der Stadt Konstanz zum Thema für „Bewohnerparkausweis beantragen“ wird noch Anfang August 2023 darauf hingewiesen, dass für eine Berechtigung € 150,00 fällig werden. Wird das Geld auch eingezogen, wäre das Betrug. Im Mittelalter war Konstanz eine Stadt der Gauner, Gaukler und Minnesänger. Die Stadtverwaltung scheint diese Tradition fortsetzten zu wollen.

 

Wir raten jedem Parkanwohner, die Stadt Konstanz aufzufordern, die € 150,00 ganz oder zum Teil zu erstatten, mit entsprechender Fristsetzung und der Bitte um Erlass eines rechtsmittelfähigen Bescheides.

 

Das „Heimatschämen“ muss ein Ende haben.