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Die Bild-Zeitung berichtet am 08.11.2020, dass die „Querdenker“ nie vor hatten, sich an Auflagen zu halten. Das ist richtig. Das wussten auch die Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Urteil selbst iegt noch nicht vor. Einer der Unterzeichner dürfte jedoch der Vorsitzende des 6. Senats gewesen sein, Matthias Dehoust. Man darf davon ausgehen, dass sämtliche Richter nicht nur gewusst haben, was passiert, sie haben mit ihrem Urteil das, was geschehen ist, sehendes Auges provoziert. Ist Dehoust vielleicht selbst Querdenker? 

 

Dafür sprechen nicht unerhebliche Fakten:

 

Während Deutschland sich in einer Lockdown-Phase Light befindet und der Staat versucht, die Pandemie auf ein erträgliches Maß hin einzudämmen, die Notaufnahmestationen Rekordzuwächse vermelden, genehmigen die Richter in Bautzen eine Riesendemo. Zugelassen war sie zunächst am Stadtrand. Was machen die Richter des Oberverwaltungsgerichts? Sie verpflanzen die Demonstration (ohne Not) mit halbherzigen Auflagen mitten in die Stadt, wo es nicht nur eng wird, wo es unkontrollierbar wird - was ja auch geschehen ist. Die Polizisten mussten wieder einmal den Kopf hinhalten für vorsätzlich oder naiv handelnde Richter des Verwaltungsgerichts. Es war klar, dass das, was geschehen ist, so gekommen ist. Die Bild-Zeitung stellte am 08.11.2020 zu Recht fest, dass „Querdenker“ nie vorhatten, sich an Auflagen zu halten. Das wussten die Richter. Es müssen deshalb sachfremde Erwägungen gewesen sein, die zu der Entscheidung geführt haben. Ob das schon Rechtsbeugung war, lässt sich wohl kaum nachweisen. Vielleicht muss man darüber nachdenken, ob unverantwortliche Urteile nicht zu einer Richterhaftung führen. Jeder Unternehmer, jeder Anwalt haftet für das, was er tut, in vollem Umfang. Warum sollen nicht das Gericht oder die Richter haften, wenn sie durch ihr Tun massive Polizeieinsätze und Regelverstöße indirekt mitverursachen? Wenn die Bautzener Richter Bockmist fabrizieren, sollten sie vielleicht auch haften.

 

Befremdlich ist, was aus dem Dunstkreis des Vorsitzenden Richter Matthias Dehoust zu vernehmen ist. Er ist Mitglied der Redaktion der Sächsischen Verwaltungsblätter, die in ihrer Ausgabe 11/2020 einen Artikel mit der Überschrift „Nächste Epidemie Grippe? – Zum Ausstieg aus der Corona-Pandemie“ veröffentlichten. Darin wird u. a. behauptet, dass die Corona-Pandemie im Vergleich mit der gewöhnlichen Grippe keine wesentlich schlimmere sei. Die öffentliche Gesundheitsversorgung sei nicht kollabiert. Nichts desto trotz dauert der Lockdown an, dort Seite 333 ff.

 

 

Dürfen solche Richter dann überhaupt entscheiden? Sind sie nicht voreingenommen? Hätten sie sich nicht selbst als für befangen erklären müssen? Sollen Richter nicht wenigstens dann haften, wenn sie bewusst Fälle an sich ziehen, bei denen sie voreingenommen sind und dann parteiisch richten?

 

Ich halte den Richter über den Einzelfall hinaus für einen politischen Richter und schätze ihn für das Amt, das er derzeit bekleidet, für nicht geeignet. Meine Meinung. Man muss unweigerlich an die von Donald Trump ernannten Supreme-Court-Richter denken. Der Rechtsstaat darf nicht zu einem Rechtsinteressenstaat werden.

 

[siehe auch https://www.focus.de/politik/deutschland/corona-nicht-schlimmer-als-grippe-richter-der-querdenken-demo-zuliess-verantwortet-corona-fake-news-in-jura-zeitung_id_12639675.html ]