RA Rafael Fischer | FISCHERhatRECHT

Das Ausmaß und die Intensität im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kindern ist in Deutschland eines der schlimmsten Fehlentwicklungen innerhalb unseres Rechtsstaates. Nach Lügde, Bielefeldt, „Maddie“ und dem 37-jährigen Gymnasiallehrer Holger B., der seinen zweijährigen Sohn missbraucht hat, ist es schwer zu ertragen, dass Kinderschänder in vielen Fällen nicht härter bestraft werden als Laden- oder Autodiebe. Wir haben in einem Artikel vom 07. Juni 2020 uns dafür stark gemacht, dass das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern knallhart mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren belegt wird, in allen anderen minderschweren Fällen nicht unter fünf Jahren.

 

Es muss Tätern und Anhängern von Kinderpornografie eindeutig klargemacht werden, dass die Gesellschaft dieses Verhalten in keiner Weise duldet, auch nicht nur ein bisschen. Wir  haben in unserem Artikel noch weitere Effizienzvorschläge gemacht, die manche als zu streng betrachten. Warum eigentlich?

 

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gehört zu diesen Weichspülern. Sie hat vor wenigen Tagen ausdrücklich Unionsforderungen nach einer Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie zurückgewiesen. Das galt selbst hinsichtlich der Forderung, Missbrauch wenigstens als Verbrechen zu werten (Stand: 10.06.2020). Zwischenzeitlich scheint sich die Ministerin besonnen zu haben, insbesondere nachdem Rücktrittsrufe laut wurden, will sie nun einen Task-Force gegen Kindesmissbrauch einrichten. Dabei könnte durchaus eine Verschärfung herauskommen. Warum macht die Ministerin nicht einfach? Genau dazu ist sie ja da! Betrachtet man ihren Lebenslauf, war diese Frau noch nie in der Praxis angekommen. Nach dem Studium nahm sie ein Parteibuch in die Hand und saß dann als studierten Juristin (ohne praktische Berufserfahrung) in diversen Gremien zu Gesetzesnovellen. Es ist gar nicht klar, welche „Lobby“ sie mit ihrer Lokalerhaltung hier vertritt. Die Strafen sind in Deutschland zu niedrig, das weiß sie ganz genau. Sie weiß auch, dass die Strafpraxis viel zu oft Bewährung zulässt – wie letzte Woche am Landgericht Bückeburg – wo ein Vater, Gymnasiallehrer, seinen zweijährigen Sohn sexuell missbraucht hat und über 30.000 kinderpornografische Dateien gespeichert hatte, mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davongekommen ist, weil er nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am LG Bückeburg Dr. Axel Schulte „gerade versuche sein Leben wieder in den Griff zu bekommen“. Gerade weil es solch unsägliche Richter gibt, muss unbedingt eine Mindestgrenze her. Und Frau Christine Lambrecht muss weg. Sie ist als Bundesjustizministerin untauglich (auch nicht als Frauenquote).

 

Und was soll das schon wieder? Eine „Task-Force“? Warum braucht eine Bundesjustizministerin für Rechtsfragen ein Expertengremium? Warum bringt sie nicht einfach eine Gesetzesvorlage ein? Warum merzt sie wenigstens nicht künftig die Bagatellisierung der Tat aus und beendet das dauernde Verständnis für solche Straftäter?