Laut der Niedersächsischen Landesregierung bewährt sich an der B6 bei Laatzen eine Streckenradaranlage.

Der Vorteil gegenüber einem einfachen Blitzer liegt auf der Hand: Kurz vor dem Blitzer treten die Autofahrer einmal kräftig auf die Bremse und danach beschleunigen sie wieder und umgehen so eine Strafe, obwohl ihnen diese wohl zugestanden hätte. Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover soll solche Autofahrer überlisten. Die Anlage misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle. Stattdessen ermittelt sie die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem zwei Kilometer langen Abschnitt. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos - unabhängig von ihrem Tempo - erfasst und für kurze Zeit anonymisiert gespeichert.

Kommt es bei einer Probefahrt zu einem Fahrzeugschaden und hat der Kaufinteressent den Wagen eigenmächtig in Gang gesetzt, dann ist er zum Schadensersatz verurteilt.

 

Das Amtsgericht Essen-Steele hatte folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Kaufinteressent eines PKW war mit seiner Frau bei einem großem Auto-Händler erschienen. Das Paar interessierte sich für einen gebrauchten PKW. Dieser stand vorwärts vor einer „Steinblockade“ eingeparkt auf dem Gelände. Unter ungeklärten Umständen hatte der Verkaufsberater dem Interessenten die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt. Dieser setzte sich ans Steuer, startete den Motor und fuhr – BONG – direkt in die „Steinblockade“. Es entstand ein Schaden von knapp € 2.000,00.

Ein potentieller Verkehrssünder hat im Zweifel Anspruch auf Einsicht in die sogenannten „Rohmessdaten“. Im Jahre 2019 waren die Blitzgeräte der Firma Jenoptik, TraffiStar S350, in Verruf geraten, weil diese keine Rohmessdaten speicherten. Gerade in Süddeutschland, insbesondere im Landkreis Konstanz, werden fast ausschließlich diese Geräte verwendet. Der Hersteller gelobte schnelle Besserung. Ob und welche Geräte bis heute nachgerüstet sind, ist so bis heute nicht bekannt.

 

Die hiesige Rechtsprechung hat die rechtlichen Bedenken weggewischt und sah keinen Informationsbedarf bei standardisierten Messverfahren, weil dort die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes „indiziert“ sei. Das ist es aber nicht, wenn Zweifel an der gemessenen Geschwindigkeit bestehen. Dann muss der Betroffene, schon nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit und eines fairen Verfahrens, Einsicht in die gesamten Unterlagen haben und in die sogenannten Rohmessdaten, aus denen sich die Geschwindigkeitserrechnung ergibt.

Was in Holland schon als Pilotprojekt läuft, läuft unter dem Komplex „Künstliche Intelligenz“. Sogenannte Smart-Kameras sollen vorbeifahrende Autofahrer daran erkennen, ob diese während der Fahrt ihr Handy, Smartphone, Tablett oder Navigationssystem nutzen. Glaubt die Smart-Kamera einen solchen Verstoß festzustellen, wird ein Foto gemacht, klassisch wie bisher vom Kennzeichen und vom Fahrer (und dazu noch das Handy).

 

Im Nachhinein muss ein Beamter prüfen, ob sich die Kamera „geirrt“ hat oder einen Treffer gelandet hat. Dann wird der Bußgeldbescheid verschickt.

In Fachkreisen ist es kein Geheimnis, dass Kfz-Versicherungen für die Versicherer nicht lukrativ sind. Daher sind Versicherungsgesellschaften stets bemüht, ihre Kosten aus Schadensersatzforderungen gering zu halten. Auch aufgrund einer großen Konkurrenz sparen oder besser gesagt kürzen Versicherungskonzerne gerne, wo es nur geht.

 

Sehr beliebt sind mittlerweile Rechnungskürzungen bei Unfallschäden. Die Gutachten oder auch die Reparaturrechnungen zerpflückt die Versicherung meist nicht selbst, sondern reicht sie an externe Helfer weiter. Dahinter steckt eine Gattung williger Versicherungsdiener, die bundesweit arbeiten und zu großen Organisationen gewachsen sind. Platzhirsch in diesem „Drückergewerbe“ ist die ControlExpert GmbH aus dem rheinischen Langenfeld. Die ControlExpert GmbH gilt als verlängerte Hand der Kfz-Versicherer, die eine grenzwertige Schadenregulierung betreiben und systematisch Rechnungen kürzen. Dahinter steckt ein „Bombengeschäftsmodell“. Selbstverständlich weisen Versicherer und die ControlExpert GmbH diese Vorwürfe hartnäckig zurück. 

 

Bei der ControlExpert GmbH handelt es sich um ein Unternehmen für die digitale Schaden- und Wartungsabwicklung welches laut Internetseite „maßgeschneiderte Lösungen mit Spargarantie“ anbietet. Es versteht sich von selbst, dass derartige „Auftragskürzer“, wenn sie von Versicherungen eingeschaltet werden, die Aufgabe haben, den Schaden klein zu rechnen bzw. einzelne Schadenspositionen zu streichen. Andernfalls wäre es betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, ein bereits eingereichtes Kfz-Sachverständigengutachten erneut prüfen zu lassen. Ehemalige Mitarbeiter derartiger Dienstleister berichten, dass sie mindestens 120 Euro pro Rechnung streichen müssen. Laut Branchenberichten schaffen es die Prüfdienste auf diesem Weg, Gutachten im Schnitt um 350 Euro pro Vorgang zu drücken.