RA Oliver Hirt | Verkehrsrecht

Nicht nur die Autoindustrie hat in den letzten Jahren und Monaten Lösungsumsetzungen verschlafen, auch der Staat. Jetzt hat das Kraftfahrbundesamt (KBA) erstmals eine Allgemeine  Betriebserlaubnis (ABE) für Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 für diverse Volvo-Modelle zugelassen, für bestimmte Daimler-Modelle. Im August sollen BMW-Modelle folgen.

 

Anfangs wurde noch behauptet, dass es keine Hardware-Nachrüstung geben würde. Das scheint unwahr. Die BMW-Modelle, die in Kürze nachgerüstet werden können, werden in den USA schon seit Jahren mit diesem Zusatz verkauft. In jeder Fahrzeug-Bodengruppe sind die Aussparungen schon vorgesehen, weil die Modelle ja nicht zweimal erfunden wurden. Es wurde das Set eben nur in die Modelle eingebaut, die in die USA verkauft wurden.

 

Wir sind deshalb der Auffassung, dass der Hersteller jeweils auch die Nachrüstkosten zu tragen hat. Wo er sich weigert, sollte man die Verpflichtung einklagen.