RA Rafael Fischer | Verkehrsrecht

Die Geschwindigkeitsmessungen der schwarzen Blitzersäulen in und um Konstanz sind nach derzeitigem Kenntnisstand unverwertbar. Die Stadt Konstanz und das Landratsamt Konstanz verwenden zur Verkehrsüberwachung in fast allen Fällen Überwachungsgeräte der Firma Jenoptik, die im Gegensatz zu anderen Messgeräten keine Rohmessdaten speichern. Dies hat zur Folge, dass ein gemessener Verstoß im Einzelfall im Nachhinein nicht nachgeprüft werden kann. Eine solche Einschränkung verstößt gegen das Recht auf einen fairen Prozess und macht die Messung damit insgesamt unverwertbar.

 

Genau das hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes durch Urteil vom 05. Juli 2019 nun entschieden.

 

Da die im Landkreis Konstanz aufgestellten Geräte durchweg die gleichen sind wie in Saarbrücken wird dies entsprechende Auswirkungen haben:

 

Die Geschwindigkeitsmessungen in Konstanz und Umgebung sind größtenteils unverwertbar und daher unzulässig. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte dagegen unbedingt vorgehen.

 

Wir haben die zuständigen Ordnungsämter aufgefordert, sämtliche Blitzgeräte abzubauen oder zumindest durch zulässige Geräte zu ersetzen. Bis dahin gilt: Gegen jeden Bußgeldbescheid rechtzeitig vorgehen. Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Rafael Fischer und Michael Schmid, T. 07531 / 59 56-13.