RA Stephan Dettmers | Verkehrsrecht

Wenn´s hinten kracht gibt´s vorne Geld... Diese alte Autofahrerweisheit trifft nicht immer zu, entschied nun das Kammergericht (KG) im Fall eines Auffahrunfalls. Ein Autofahrer war auf den vorausfahrenden Pkw aufgefahren, da dessen Fahrer ca. 100 Meter vor einer roten Ampel plötzlich stark gebremst hatte. Zu der Vollbremsung war es gekommen, weil der Fahrer mit dem Automatik-Fahrzeug nicht vertraut war.

In der Vorstellung, die Kupplung zu bedienen, hatte er das Bremspedal voll durchgetreten. Unter diesen Umständen könne er nach Ansicht des KG nicht damit rechnen, seinen Schaden vom Auffahrenden voll ersetzt zu bekommen. Komme starkes Bremsen ohne zwingenden Grund mit Unaufmerksamkeit und/oder unzureichendem Sicherheitsabstand zusammen, treffe den Bremsenden eine Mitschuld an dem Unfall. Seine Mithaftung sei umso größer, je unwahrscheinlicher ein starkes plötzliches Abbremsen sei. Im vorliegenden Fall hielten es die Richter für angemessen, den Schaden im Verhältnis 50:50 zu teilen (KG, 12 U 70/05).