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Der „aktuelle“ Bußgeldkatalog hat einen juristischen Formfehler, sodass im Moment das alte Regelwerk in der Praxis angewendet wird. Nach dem neuen Bußgeldkatalog war ein Fahrverbot bereits vorgesehen, wenn ein Autofahrer innerorts 21 km/h zu schnell war und außerorts 26 km/h. Der Spiegel berichtet, dass künftig ein Fahrverbot innerorts beginnen soll bei 26 km/h und außerorts bei 36 km/h.

Für die „Schonung des Führerscheins“ wollen die Grünen Minister aber wenigstens ein höheres Bußgeld von 160,00 € statt 80,00 € bei 21 km/h zu schnell und 61 km/h zu schnell innerorts sogar 480,00 €. Das Ganze wäre vielleicht dann erträglich, wenn nicht in allen Städten massenweise 30er Zonen eingerichtet werden. Wer eine solche als Ortsunkundiger übersieht, ist schnell den Führerschein los.