Wir haben schon am 13.05.2021 über den Vorgang berichtet. Auf dem Höhepunkt der Pandemie (oder war nicht die ganze Zeit Höhepunkt der Pandemie?) hat ein Familienrichter in Weimar im Zusammenhang mit einer Kindschaftssache die Maskenpflicht für alle Schüler an zwei Schulen in Weimar aufgehoben. Tatsächlich war er für einen solchen Richterspruch gar nicht befugt. Er begründete seine Entscheidung aber damit, dass er um das Kindeswohl besorgt gewesen sei. Obere Instanzen haben das Urteil dann wieder „einkassiert“. Für den Richter hat die Sache nun ein Nachspiel. Knapp ein Jahr später ist Anklage gegen Rechtsbeugung erhoben worden. Aber geht das überhaupt? Der Richter ist doch nur dem Recht und seinem Gewissen verpflichtet? „Gerade deswegen!“, meinte die Staatsanwaltschaft. Denn der Richter hat ganz bewusst rechtliche Zuständigkeiten ignoriert, um Rechtstatsachen zu schaffen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben. Mal sehen, wie die Sache ausgeht.

„Im Kittchen ist kein Zimmer frei“ war ein erfolgreicher Komödienspielfilm aus dem Jahre 1959 mit Jean Gabin. Der genannte Schauspieler hat in einer Rolle als Clochard versucht, mit allen Mitteln ins Gefängnis zu kommen, um dort die kalten Wintermonate zu verbringen.

 

Würde anhand des Titels ein zweiter Teil gedreht werden, wäre Handlungsort diesmal Deutschland, genauer gesagt Baden-Württemberg.

 

Nach Angaben des Landesjustizministeriums werden im Südwesten Deutschlands immer mehr Straftäter auf freien Fuß gesetzt, weil sie keinen Platz im Maßregelvollzug bekommen.

Zwischenzeitlich hat ein weiterer Jurist Strafanzeige gegen Christine Lambrecht erstattet wegen des Anfangsverdachts auf Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Verletzung anderer Dienstpflichten im Zusammenhang mit einem Hubschrauberflug in Begleitung ihres 21-jährigen Sohnes und anschließendem Urlaub auf Sylt.

 

Wir hatten die Verteidigungsministerin schon Anfang April angezeigt wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung im Sinne des § 323 c StGB, weil zugesagte Waffenlieferungen zum Teil bis heute nicht erfüllt sind und deswegen in der Ukraine laufend Menschen zusätzlich unnötig sterben müssen. Die Staatsanwaltschaft Berlin tut sich schwer damit. Die Staatsanwaltschaft möchte in der Sache nicht ermitteln mit dem Argument: § 323 c StGB umfasst keine strafrechtlich sanktionierte Solidarpflicht der Bundesregierung bzw. ihrer Mitglieder für Staaten, die an kriegerischen Auseinandersetzungen im Ausland beteiligt sind. Es sei lediglich eine politische Entscheidung, die abhängig von vorhandenen Möglichkeiten und in Abstimmung mit anderen, der EU und der NATO angehörenden Staaten letztlich durch die Bundesregierung getroffen wurde. Der Regierung der Ministerin stünde deshalb ein weit reichender Gestaltungsspielraum zu.

Wohl eher nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte Ende April 2022 über die Gefangenenvergütung. Die Tendenz geht dahingehend, dass ein Mindestlohn im Gefängnis keine Grundlage hat. Die Arbeiterstrafgefangenen in der JVA dient vor allem der Resozialisierung und nicht dem beruflichen Einkommen. In der JVA ist ohnehin schon alles anders: "Kost und Logis" sind frei (ob man arbeitet oder nicht). Selbst wenn die bisherige Vergütung von oftmals knapp 2,00 € vielleicht etwas erhöht wird, wird der Mindestlohn dabei nicht herausschauen. Etwas anderes wäre vielleicht dann denkbar, wenn die Vergütung ganz und gar der Schadenswidergutmachung und Schadensregulierung dient. Dann hätte die Arbeit tatsächlich Mehrwert.

§ 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) fordert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wer ein Tier grob misshandelt und ihm unnötige Qualen hinzufügt, es aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier qualen erleidet auf ein anderes Tier hetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer auch nur fahrlässig im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, auf andere Weise längere Zeit hindurch einen qualvollen Zustand aussetzt. Ebenso zu bestrafen ist, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet.

 

Tierquälereien kommen in Deutschland regelmäßig und vielfach vor. Dass deswegen irgendjemand inhaftiert ist, ist hier nicht bekannt.