Um jemanden gefügig zu machen, benötigt man regelmäßig keine Drogen. Man braucht auch keine K.O.-Tropfen, um jemanden willenlos zu machen. Es reicht, wenn die Person harten Turbo-Alkohol trinkt, bspw. Vodka oder Rum.

 

Die meisten Personen sind Vodka-Mischgetränke gewohnt. Die handelsüblichen Vodka-Marken haben meist zwischen 32,5 und 40 %. Schon mit fast 40% pur kann man bei Ungeübten etwas anrichten. Was viele nicht so recht wissen, es gibt auch kräftigen Vodka wie bspw. Rasputin mit 70 % und dergleichen. Wenn man jemandem in dessen Longdrink zur Zitrone, zum Lime, zum Fruchtsaft und zum Zucker eine kräftigen Schuss Rasputin dazugibt, merkt der Konsument erstmal nichts gravierendes. Vielleicht fühlt sich der Drink etwas streng an, man denkt sich aber nichts dabei und nach ein bis zwei Drinks fühlt man sich wie gelähmt. Und das kommt immer wieder vor. Deshalb Vorischt, wenn jemand einem einen ausgibt, vor allem wenn man den Gegenüber (noch) nicht gut kennt. Getränke für "lau" können gefährlich sein. Lieber bestellt man sich selbst ein Extra-Getränk als eines, das einem hingestellt wird.

 

Insgesamt soll Andrea Tandler € 23,5 Millionen an Steuern hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat zwischenzeitlich Anklage gegen Andrea Tandler und ihren Lebensgefährten erhoben. Spektakulär ist nicht nur die Höhe der Steuerschuld, sondern auch, dass es sich bei Andrea Tandler um die Tochter des Ex-CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler handelt. Offensichtlich alte CSU-Verbindungen haben es Andrea Tandler ermöglicht, mit Maskendeals in der Corona-Zeit ungeheure Provisionsbeträge einzustreichen, die am Ende der Staat bezahlt hat. Aber anscheinend war dies dem Tandler-Team nicht genug. Für ihren Maskendeal wollte das Paar Tandler offensichtlich auch keine Steuern zahlen. In der jetzt veröffentlichten Anklage geht es um nicht gezahlte Einkommenssteuern von € 8,7 Millionen, gemeinschaftlich hinterzogene Schenkungssteuern von € 6,6 Millionen und Gewerbesteuerhinterziehung von €  8,2 Millionen, daneben wird Andrea Tandler Subventionsbetrug vorgeworfen, da sie € 26,5 Millionen Provision aus ihren Maskendeals verschwieg und für ihre Werbeagentur Corona-Soforthilfen von € 9.000 beantragte.

Eine Wohnungsdurchsuchung ist auch rechtmäßig zum Auffinden von sog. Gaffer-Videos. Das Landgericht Bonn hat die Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschluss auf Beschwerde hin bestätigt und einen Fall, in dem die Durchsuchung von Wohnräumen zur Auffindung eines Gaffer-Videos diene, wobei die Hilflosigkeit einer schwerverletzten Person zur Schau gestellt wurde. Hier lag der konkrete Verdacht einer Straftat gem. § 201 a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4   StGB vor.

Am 1. Mai kam es in Hessen bei einem Kreispokal der C-Jugend zu einem üblen verbalen Angriff eines Kindesvaters des FC Kalbach I gegenüber dem Schiedsrichter. Der Vater drohte dem Schiedsrichter. Die Skandal-Szene wurde auch noch gefilmt.

 

Nun fordern die Schiedsrichter des Verbandes mit Konsequenzen, bspw. Streik.

 

Ein solcher Schritt sollte aber erst der letzte sein, weil das im Endeffekt sämtliche Spieler wegen eines übereifrigen Vaters bestrafen würde. Konkret muss  dem Vater, mit aller Konsequenz aufgezeigt werden: Das war völlig daneben! Das ist nicht entschuldbar!! Du hast dir und deinem Sohn geschadet!!!

 

Das angemessene Maßnahmebündel wäre:

Die BILD berichtet am 12.05.2023, dass die polnische Staatsanwaltschaft gegen Altkanzler Schröder strafrechtlich ermittelt und stellt die Frage: „Beeinflusste Gas-Gerd den Angriff auf die Ukraine?“. Die nationale Staatsanwaltschaft Polens ermittelt nämlich, ob Gerhard Schröder unter Ausnutzung seiner russischen Posten versucht hat, die EU einzuschüchtern und die Ukraine militärisch nicht zu unterstützen. Es ermittelt die Abteilung für Organisierte Kriminalität und Korruption der polnischen Staatsanwaltschaft zusammen mit den ukrainischen Kollegen.

 

Und was hat Deutschland bislang unternommen? Nichts!