Lawinfo | Strafrecht

Fler ist ein in der Jugendszene bekannter 'Künstler' mit ausgedehnten Macho-Allüren, einem schlecht sitzendem Sakko, unvorteilhafter Frisur und einer leicht debilen Betonung auf Umlauten. Seine musikalische Darbietung bezeichnet Fler als Rap. Richtig bekannt wurde er für seine aktuellen Hetz- und Gewaltaktionen vornehmlich gegen Frauen wie auch gegen Männer. Nach den letzten Gewaltaktionen gegen einen RTL-Fernsehteam, erging zwar zunächst ein Haftbefehl, der Richter ließ ihn danach aber wieder laufen. Der Richter hatte Zweifel am dringenden Tatverdacht.

Die Aufhebung des Haftbefehls durch den zuständigen Haftrichter von Berlin war von hier aus betrachtet eine kapitale juristische Fehlleistung. Promt hat der Delinquent Fler Patrick Losensky sich im Netz gefeiert und fühlt sich noch bestätigt. Der Richter hat offensichtlich den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht ausreichend berücksichtigt. ‚Das Fler‘ war nicht zum ersten Mal gewalttätig geworden. In Deutschland wird solches Verhalten immer öfter nicht konsequent genug verfolgt. Bekommen wir immer mehr Weichei-Richter? In USA gäbe es für diese Entgleisung zwischen 5 und 10 Jahren ‚Jail‘ (gerade weil er als sich selbst als prominent sieht und damit Vorbildfunktion belegt) und bis zur Verhandlung erst mal Untersuchungshaft. Leider mutet uns der Haftrichter diese Person weiter zu, in den Vereinigten Staaten wäre Fler schon längst zum Flerle mutiert. In Deutschland darf er sich erst mal weiter wie ein A. benehmen. Hoffentlich geht die Staatsanwaltschaft in die Beschwerde.