RA Rafael Fischer | DIESELKLAGEN

Die Freude über die Verkaufszahlen im Konzern währte nicht lange. Noch am gleichen Tag wurde gestern bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in der Diesel-Affäre sechs weitere Manager vor das Strafgericht zieht. Damit müssen sich neben Martin Winterkorn insgesamt derzeit elf Personen wegen der Software-Manipulation vor Gericht verantworten. Gegen 32 weitere Beschuldigte wird noch ermittelt.

 

Die Anklageschrift umfasst 876 Seiten, die Ermittlungsakte 121 Bände Hauptakten, 114 Beweismittelordner und 70 Sonderbände.

 

Diese Anklage ist in mehrfacher Hinsicht sehr brisant:

 

Entsprechend der Anklage sind auch Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6 Gegenstand von Manipulationen, damit wohl weit mehr Fahrzeuge als ursprünglich von Volkswagen zugegeben.

 

Die Anklageschrift lässt zudem vermuten, dass bei VW der Betrug insgesamt planmäßig vonstattenging und damit die bisherige Darstellung in den Diesel-Prozessen von den VW-Anwälten wohl gänzlich falsch sein dürfte. Es riecht für die verantwortlichen Vertreter bei VW danach, dass nun noch Prozessbetrug in den Zivilverfahren dazukommt.

 

Wir haben Auftrag von Mandanten, Strafanzeige wegen Prozessbetruges zu erstatten.

 

Dann kommt hinzu, dass die Anklage selbst eine neue Tür aufstößt, dass hier nicht nur sittenwidriges Verhalten vorliegt, sondern schnöder gewerbsmäßiger Betrug, was erst jetzt ans Tageslicht kommt, sodass möglicherweise auch Geschädigte jetzt noch klagen können, die die letzten drei Jahre sich zurückhaltend gezeigt haben und deshalb nach manchen Gerichten als verjährt eingestuft werden. Der nachzuweisende bzw. nachgewiesene Betrug führt zu einer erweiterten Verjährung von bis zu zehn Jahren.