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So sieht es jedenfalls Benjamin Schreiber, der 1997 in den USA (Iowa) wegen Mordes mittels Axt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Begnadigung verurteilt worden war. Schreiber erlitt 2015 als Häftling eine Blutvergiftung mit Organversagen. Zuvor hatte er noch eine Patientenverfügung erstellt, in der er klar regelte, dass er nicht wiederbelebt werden will. Allenfalls Schmerzmittel seien ihm zu verabreichen. Als Schreiber im Sterben lag, entschieden sich die Ärzte trotzdem zu einer Wiederbelebung, und das gleich fünf Mal. Laut des Gefängnisarztes war Schreiber auch für einige Minuten klinisch tot.

 

Nachdem Benjamin Schreiber ins Leben „zurückgeholt“ wurde, verlangte er nunmehr seine Freilassung, weil er die Strafe bis an sein natürliches Lebensende abgesessen habe.

 

Die Richter lehnten mit der Begründung ab:

 

„Schreiber ist entweder noch am Leben und muss im Gefängnis bleiben. Oder er ist tot. Dann wäre der Fall erledigt“. Dass die Ärzte die Patientenverfügung ignoriert hatten, dazu äußerte sich das Gericht nicht. Vielleicht gibt es eine Chance in zweiter Instanz.