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Justizopfer erhalten künftig nicht mehr 25 € pro Tag, sondern 75 €. Zwar bleibt der Gesetzgeber damit hinter der Forderung des Deutschen Anwaltvereins zurück, der mindestens 100 € Entschädigung pro Hafttag gefordert hatte. Da wir 75 € Entschädigung für einen zu Unrecht Inhaftierten immer noch als zu niedrig empfinden, empfehlen wir im Einzelfall eine höhere Entschädigung einzuklagen, insbesondere wenn Lebenschancen dadurch verpasst wurden und man über das soziale Umfeld sehr darunter gelitten hat.