RA Oliver Hirt | Schadenersatzrecht

Weil auf einen Tankstellenräuber in Nordrhein-Westfalen von hinten geschossen wurde und er hierbei einen Hoden verloren hat, erhält er hierfür Schmerzensgeld i.H.v. € 2.500,00.

Nachdem der Räuber die Tankstelle bereits schon einmal überfallen hatte, fiel er den Tankstellenmitarbeitern auf, als er die Tankstelle abermals ausspähte. Polizeibeamte stellten den Räuber, der ein Messer bei sich führte und rief: „Polizei, stehen bleiben!“. Aus der Dienstwaffe eines Beamten löste sich ein Schuss, traf von hinten ins Gesäß und verletzte auf der anderen Seite einen Hoden, der daraufhin entfernt werden musste. Das Landgericht Mönchengladbach meinte, dass die Polizei nicht hätte schießen dürfen, nachdem der Räuber das Messer hatte fallen lassen. Damit habe keine Notwehrsituation mehr vorgelegen. Dennoch dürfte sich die Sache für den Tankstellenräuber finanziell nicht gelohnt haben.

 

 

[Welt online vom 24.12.2016 „Räuber bekommt 2500 Euro für Schuss in den Hoden"]