„Häusliche Gewalt? So etwas passiert mir nie!“ Und wenn doch? Wenn es um häusliche Gewalt geht, besteht für das Opfer die besondere Schwierigkeit, keinen sicheren Rückzugsort mehr zu haben. Gleiches gilt in Fällen von Verfolgung, Belästigung und Nachstellung – kurz: Stalking.

Hier ist vom Anwalt schnelles Handeln gefragt. In der Regel besteht keine Zeit, um Strategien zu prüfen oder eine Klage vorzubereiten.

Hier hilft das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Das Gericht kann dementsprechend im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes anordnen, dass der Täter es unterlässt

  • die Wohnung des Opfers zu betreten – auch dann, wenn es die gemeinsame ist
  • sich in einem bestimmte Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten (sog. Bannmeile)
  • Orte aufzusuchen, an denen sich das Opfer üblicherweise aufhält, wie dem Arbeitsplatz, Schule etc.
  • das Opfer zu kontaktieren, etwa per Post, Telefon, sms oder e-mail

Erste Anlaufstelle können auch die Polizei sein, sowie für eine kurzfristige Unterbringung Einrichtungen wie Frauenhäuser, Väter in Not e.V. etc. Spätestens am nächsten Tag sollten Sie mit einem Anwalt sprechen. Selbstverständlich ermöglichen wir in derartigen Fällen auch kurzfristige Termine um Ihnen schnellstmöglich helfen zu können. Denn grundsätzlich gilt: Das Opfer bleibt, der Täter geht!