RA Oliver Hirt | Schadenersatzrecht

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Ermittlungen zur Ausbreitung des Coronavirus im beliebten Wintersportort Ischgl aufgenommen. Wie die Behörde mitteilte, geht sie dem Verdacht nach, dass ein Gastronomiebetrieb Ende Februar einen positiven Test einer Mitarbeiterin nicht den Gesundheitsbehörden gemeldet habe. "Es ist unbekannt, um welchen Betrieb es sich dabei handeln soll und ob tatsächlich Meldepflichten verletzt wurden", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher werde nun ermittelt. Das Land Tirol und die Tourismusbranche vor Ort waren in den vergangenen Tagen scharf kritisiert worden, weil der Skitourismus mit seinen Après-Ski-Partys die internationale Ausbreitung des Coronavirus verstärkt haben könnte.

[ Siehe hierzu unseren Bericht vom 23.03.2020 unter http://www.lawinfo.de/index.php/28-ausgewaehlte-rechtsgebiete/schadensersatzrecht/1007-prozesslawinenwarnung-fuer-ischgl-strafanzeige-gegen-den-buergermeister ]