RA Oliver Hirt | Schadenersatzrecht

Soweit ersichtlich haben wir als erste Kanzlei aus Deutschland für mehrere Mandanten aus Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck Strafanzeige erstattet wegen gefährlicher Körperverletzung, u.a. gegen den Bürgermeister. Ischgl entwickelte sich Anfang März 2020 zum Corona-Hotspot außerhalb Italiens schlechthin. Während auf der italienischen Seite infizierte Menschen schon im Krankenhaus lagen, wurde auf der österreichischen Seite noch munter weitergefeiert. Vieles spricht dafür, dass zahlreiche Kneipenbetreiber das locker sitzende Geld der Tagesurlauber noch mitnehmen wollten, obwohl sie wissen mussten, dass in Ischgl und Umgebung schon Infektionsfälle bekannt waren. Mehr noch: Die Gefahr wurde offenbar heruntergespielt.

 

Doch die Betreiber haben die Rechnung ohne den Wirt, bzw. das Wirtstier gemacht. Unsere Strafanzeige soll dazu beitragen, dass die Hintergründe aufgedeckt und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Letztendlich geht es um die Frage: Muss Ischgl für die Corona-Opfer aus Deutschland und Österreich haften?

 

Werner Kurz, seit 10 Jahren Bürgermeister von Ischgl und nach unserer Auffassung einer der Hauptverantwortlichen, wurde im Spiegel zitiert mit den Worten: " ...wir werden auch das überstehen, so wie wir in der Vergangenheit Hochwasser und Lawinen überstanden haben..."  Ob er auch die anrollende Prozesslawine überstehen wird, wird sich zeigen.