Im Januar 2019 verhandelt der Bundesgerichtshof über mögliche Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem manipulierten Diesel-Fahrzeug. Konkret geht es um einen Skoda Diesel. Obwohl auf das Fahrzeug ein Software-Update aufgespielt wurde, macht der Käufer geltend, dass ihm dennoch technische Nachteile entstanden sind und das Auto wegen des Abgasskandals generell mit einem Makel behaftet ist. Der Vorinstanz (OLG Dresden) waren diese Befürchtungen zu vage. Die Vorinstanzen haben die Klage sämtlich abgewiesen. Der Käufer verlangt von dem vollen Kaufpreis in Höhe von € 26.770 einen Teilbetrag von € 5.500 zurück. Das Verfahren VIII ZR 78/18 könnte nun ein Grundsatzurteil zum Dieselskandal werden.

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