Die Wirtschaftswoche berichtet in einem Artikel vom 14.09.2018 unter Berufung auf einen Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Niedersachsen zur Rolle von Bosch im Abgasskandal, dass die „Urversion“ der programmierten Betrugssoftware bereits 1999 von Audi entwickelt worden sei. Anfangs wurde der „Vorsprung durch Software“ von Bosch noch kritisch beäugt. Ab 2002 sei die Software dann aber in die Motorsteuerung von Bosch integriert gewesen. Anfangs habe man sehr darauf geachtet, dass das Softwareprogramm geheim bleibt. Bis 2006 war dann aber auch Volkswagen eingeweiht.

Diese Ermittlungserkenntnis könnte Auswirkungen auf den Betrugs- und Verschuldensnachweis haben bei Klagen gegen VW, Audi und Bosch. Jeder, der ein Dieselfahrzeug – egal von welchem Hersteller – fährt, sollte schleunigst überprüfen, ob er nicht Ansprüche geltend macht, falls sein Fahrzeug Schummel-Software enthält. Hier besteht oftmals Handlungszwang, weil bei „Abwarten“ Verjährung droht.

 

Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Schummel-Software sind die Rechtsanwälte Rafael Fischer und Oliver Hirt, Telefon 07531 – 59 56 -10.