Eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages von Dieselfahrzeugen gegen Volkswagen hat grundsätzlich hinreichende Erfolgsaussichten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun klargestellt (Beschluss vom 21.09.2017, Az.: I-4 U 87/17). Der Einwand, dass bei solchen Klagen keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestünden, ist unzutreffend, zumal schon verschiedene Landgerichte einen Schadensersatzanspruch von Käufern von Dieselfahrzeugen gegen die Volkswagen AG wegen manipulierter Abgassoftware bejaht haben. Es ist auch nicht so, dass der Rechtsschutzversicherte warten muss, bis ein obergerichtliches Grundsatzurteil ergangen ist. Die Betroffenen können jetzt klagen.

 

 

Wenn Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Dieselfahrzeug gekauft haben und Ihre Rechtsschutzversicherung auch Vertragsrechtsschutz abdeckt, die bei Fahrzeugkauf schon bestanden hat, helfen wir gerne weiter unter 07531/5956-10.

 

[Quelle OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, Az.: I-4 U 87/17 und www.lto.de vom 26.10.2017]