Der Golf VII ist wie Millionen anderer VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288 ausgerüstet. Alles „sauber“, flötete der Vorstandsvorsitzende Herbert Diess in verschiedenen Talk-Sendungen. In aktuellen Gerichtsverfahren, an denen auch wir beteiligt sind, kommt nun heraus: Auch der Dieselmotor EA288 verfügt über eine „Abschalteinrichtung“. Das würde bedeuten, der VW-Dieselskandal geht nicht nur weiter, sondern es sieht so aus, dass Volkswagen die Käufer durchgängig betrogen hat. Zuletzt hat nicht nur das Landgericht Darmstadt geurteilt, dass VW beim Dieselmotor EA288 (mit Euro 6) die Autobesitzer sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat.

 

Wir haben zwischenzeitlich Volkswagen und deren Rechtsvertreter aufgefordert, sich im laufenden Verfahren zu erklären. Doch was machen die Verantwortlichen? Sie verschanzen sich derzeit hinter dem Argument, dass in der Vergangenheit viele Urteile zugunsten von Volkswagen ausgegangen seien. Kein Wunder: Da wusste man noch nicht, wie umfangreich der Betrug war. Wir überlegen in allen Klagen, mit denen wir Volkswagen in die Haftung nehmen, nun parallel im jeweiligen Zivilprozess auch eine Strafanzeige zu erstatten. Die Arroganz von Volkswagen und seinen Vertretern ist schon erstaunlich. Unsere Mandanten nehmen das aber nicht mehr hin.