RA Michael Schmid | Erbrecht

Im  Oktober 2016 entschied ein britisches Gericht, dass sich ein todkrankes 14-jähriges Mädchen nach ihrem Tode einfrieren lassen darf. Lawinfo berichtete darüber bereits in einem Artikel am 29. November 2016. Weltweit scheint es derzeit ca. 200-300 Verstorbene zu geben, die auf diese Weise in ferner Zukunft auf ein dann vielleicht ewiges Leben hoffen. Die Möglichkeit sich nach seinem Tode kontrolliert einfrieren zu lassen, gibt es dabei derzeit nur in zwei Ländern, den USA und Russland. Es stellt sich von daher natürlich auch die Frage, ob dies in Deutschland ebenfalls rechtlich möglich wäre. Geklärt ist der Fall in Deutschland bislang nicht.

Das Leichen und Bestattungswesen ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Im Grundsatz gilt jedoch in allen deutschen Bundesländern: Verstorbene müssen bestattet werden (§ 30 Abs. 1 S. 1 Bestattungsgesetz BW), die Bestattung kann dabei als  Erd-, Feuer- oder Seebestattung vorgenommen werden (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Bestattungsgesetz BW). Auch wenn diese Regelungen eindeutig erscheinen, Schlupflöcher sind dennoch gegeben.

Grundsätzlich ist die Beförderung von Verstorbenen erlaubt, wenn auch mit einigen bürokratischen Hemmnissen versehen. Mit einem entsprechenden „Leichenpass“(geregelt in § 44 des Bestattungsgesetztes) dürfen verstorbene auch ins Ausland verbracht werden. Darüber hinaus gibt es auch rechtliche Regelungen über Verstorbene in anatomischen Instituten (§ 42 Bestattungsgesetz BW). Mit einer Überführung ins Ausland, gegebenenfalls in Verbindung mit der zeitweisen Übergabe an ein anatomisches Institut (sei es auch nur zu Transportzwecken ) erscheint es zumindest als rechtlich möglich, auch als Deutscher den Griff nach der Unsterblichkeit zu versuchen. Technisch müsste das Ganze wohl derzeit so ablaufen, dass der Verstorbene nach seinem Tode und der Feststellung des Todes durch einen Arzt einen Bestatter übergeben wird, der den Leichnam sofort auf die entsprechenden Temperaturen herunterkühlt und das Blut durch eine Kälteschutzlösung ersetzt, um der Bildung von Eiskristallen entgegenzuwirken. Nach einem Transport in die USA oder nach Russland würde der Leichnam dann wohl auf die Temperatur von -196° heruntergekühlt. Ganz billig ist das Verfahren indes nicht, die Gesamtkosten einschließlich Lagerung bewegen sich im sechsstelligen Bereich. Auch der Traum vom ewigen Leben scheint daher - zumindest derzeit noch - nur für Wohlhabende erschwinglich.