In letzter Zeit haben verschiedene Gerichte die Mieter in Schutz genommen. Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte, hat bessere Chancen, wenn er aktuelle Bilder von dem Objekt veröffentlicht. Ob oder was auf dem Grundstück oder in der Wohnung fotografiert werden darf, das entscheidet aufgrund des Hausrechts der Mieter.

Während es bei Sachschäden angezeigt sein kann, das Schadensbild fotografisch zu dokumentieren, bedeutet dies bei einer bewohnten Wohnung noch lange nicht, Bilder vom Mietobjekt möglichen Mietinteressenten oder Käufern zur Verfügung zu stellen, weil hierbei absichtlich oder unabsichtlich Teile der Lebensart des Mieters sowie Lebensstil in die Privatsphäre des Mieters eingreifen. Um hier einer späteren Problemsituation aus dem Wege zu gehen, empfehlen wir in unseren Vermieter-Verträgen regelmäßig eine „Foto-Klausel“.

 

[AG Berlin-Schöneberg 15/11 C 592/03; LG Frankenthal 2 S 218/09]