RA Michael Schmid | Bankrecht

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs werden Strom- und Gasanbietern, Telefongesellschaften und Wasserwerken Einzugsermächtigungen erteilt. Diese heißen nun nach der Einführung des einheitlichen Zahlungsverkehrs Sepa-Mandat. Bis zu acht Wochen kann man einer erfolgten Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen, dann muss die Bank dem Kunden die Abbuchung wieder gutschreiben. Allerdings verlangen die Banken hierfür nicht unerhebliche Gebühren. Sind mehr als acht Wochen vergangen, ist die Rückgabe der Lastschrift nur noch mit der Begründung möglich, dass für diese Abbuchung gar keine Einzugsermächtigung vorgelegen habe.

Dann muss der Empfänger die Einzugsermächtigung (grundsätzlich im Original) vorlegen.