Konlex.de | Arzthaftungsrecht

Ein Arzt hat in Rumänien kurz vor Weihnachten versehentlich eine Patientin angezündet, als er sie an der Bauchspeicheldrüse mit einem Elektroskalpell operieren wollte. Die 66-jährige Frau war wegen eine Jod-Allergie am ganzen Körper mit einem Desinfektionsmittel eingerieben worden. Das Problem: das Mittel ist leicht entzündlichen. Der Operateur hat hierauf nicht geachtet. Als er mit dem Skalpell zum ersten Schnitt ansetzte, zündete er zugleich die Patientin an und sie stand in Flammen.

Der Zustand ist kritisch. 40 % der Körperoberfläche sind verbrannt. Die Untersuchungen laufen. Das Krankenhaus in Bukarest und der Arzt werden auch nach Landesrecht haftbar sein.

 

UPDATE vom 31.12.2019: Die Patientin ist zwischenzeitlich verstorben. Jetzt wird auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.