Interpretiert ein Arzt erhobene Befunde falsch, liegt eine Diagnoseirrtum vor. Unterlässt der Arzt bestimmte Untersuchungen, die bei einer bestimmten Ausgangssituation geboten waren, spricht man von einem Befunderhebungsfehler (die Untersuchung wird zu früh abgebrochen). Die Unterscheidung hat Einfluss auf die Beweislast. [BGH, Urteil vom 21.10.2010 - VI ZR 284/09]