Ein Patient ist nicht verpflichtet, dem Arzt eine Nachbesserungschance zu geben, wenn er falsch behandelt wurde oder sich falsch behandelt fühlt. Der Betroffene kann gleich Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern. So hat zumindest das Oberlandesgericht Jena (4 U 549/11) entschieden. Ist das Verhältnis zwischen Arzt und Patient wegen eines Fehlers nachhaltig gestört, spricht dies gegen einen Nachbesserungsanspruch.